Christine Grottke, GbR, Musikmärchen- und Theaterstücke, Tischtheater, Lieder

Aufführungsbedingungen

Gültig in der Bundesrepublik Deutschland, Aufführungsbedingungen in anderen Ländern auf Nachfrage.

Um die Stücke ohne Umstände für Käufer öffentlich aufführbar zu machen, gilt Folgendes mit Erwerb der Aufführungsmaterialien als vereinbart:

Die/der Erwerber/in, bzw. die für Aufführung(en) verantwortlichen Person(en) verpflichten sich, einen Aufführungsbetrag (s. u.) pro öffentliche Wiedergabe ohne weitere Aufforderung auf das Konto der Verfasserin zu überweisen. Dabei ist der Aufführungsort samt Datum zu benennen. Die z. Zt. geltenden Beträge sind über Internet oder anderweitig aktuell in Erfahrung zu bringen.
Dies gilt auch für Aufführungen von Teilen des Stückes.
Die Kontonummer erhalten Sie über eine Anfrage an die unten stehende e-mail Adresse, an die Sie zugleich Ihre Aufführungsdaten senden.

Verfilmungen, Tonaufnahmen oder anderweitige Verwertung - auch heute noch unbekannter Art - sind ausschließlich mit Zustimmung der Verfasserin möglich.
Die Bedingungen können von der Verfasserin jederzeit geändert werden.


Gerichtsstand ist Hamburg.

Hamburg, 21.03.2006 Christine Grottke

Z. Zt. (ab 01.07.2009) gültige Aufführungsbeträge pro öffentliche Aufführung:

10% der Einnahmen jeder Aufführung (ohne jede Abzüge), mindestens aber 50 Euro (Premiere) plus 30 Euro für jede weitere Aufführung innerhalb einer Saison, (falls die 10% Grenze unterschritten wird).
. Für Krippenspiele gilt ein Satz von 26 Euro für jede Aufführung.

Viel Freude beim Einstudieren !

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